Standesamt

    Wir bitten bei Vorsprachen und Anliegen in standesamtlichen Angelegenheiten um vorherige telefonische Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung unter 03132/2301-14. Vielen Dank!

    Trauung

    Accessories, Jewelry, Ring, Flower, Plant, Rose, Petal, Dahlia

    Sie können Ihre Ehe im Trauungssaal der Gemeinde schließen. Außerdem werden Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales vorgenommen.

    Exklusivtrauungsorte:

    • Stubenberghaus

    • Halterhütte (Salettl)

    • Cursaal

    Folgende Unterlagen sind von den Verlobten vorzulegen:

    • Geburtsurkunde

    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    • Nachweis des akademischen Grades

    • Reisepass

    • Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

     

    Verlobte, die bereits verheiratet waren, sind zusätzliche Urkunden vorzulegen:

    • Heiratsurkunden der Vorehen

    • Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil bzw. -beschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde

     

    Verlobte, mit gemeinsamen vorehelichen Kindern, zusätzlich:

    • Geburtsurkunde der Kinder

    • Staatsbürgerschaftsnachweise der Kinder

     

    Namensführung, wenn beide Partner Österreicher sind:

    • Familienname des Mannes oder der Frau als gemeinsamer Familienname

    • Doppelname für den Mann oder Frau

    • Doppelname für beide Eheschließenden

    Kein gemeinsamer Familienname; in diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen.

    Geburt

    Willkommen neue St. RadegunderInnen!

    Die Geburt eines Neugeborenen muss dem Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Grundsätzlich werden auch die Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkenntnis, gemeinsame Obsorge, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie Meldezettel von diesem Standesamt ausgestellt.

    Todesfall

    Ein Todesfall wird nach der Totenbeschau in der Gemeinde angezeigt, wo der Tod eingetreten ist. Die Beurkundung kann in jedem Standesamt durchgeführt werden. Dieser Behördengang kann auf Wunsch von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Geburtsurkunde oder Geburts- und Taufschein

    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Bei verheirateten Personen zusätzlich:

    • Heiratsurkunde

    Bei verwitweten Personen zusätzlich:

    • Heiratsurkunde der letzten Ehe

    • Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegattin/en

    Staatsbürgerschaftsnachweis

    Grundsätzlich kann für Neugeborene im Zuge der Geburtsbeurkundung auch von diesem Standesamt ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden (gebührenfrei).

    Für alle anderen, die noch keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben:

    Wenn Sie in St. Radegund bei Graz Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis im Gemeindeamt St. Radegund bei Graz anfordern.

    Notwendige Unterlagen:

    • Geburtsurkunde

    • Heiratsurkunde der Eltern

    • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

    Kosten: € 62,30