Gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, BGBl.Nr. 159/1960 in der geltenden Fassung, werden […] Grabungsarbeiten (Aufgrabung für Wasserleitungsverlegung inkl. Spülbohrung) – auf bzw. neben der L319 im Bereich von km 7,146 bis km 7,264 in der Zeit von 01.06.2026 bis 03.07.2026, vorübergehend,
▪ eine für beide Fahrtrichtungen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 70/50/30 km/h für den (jeweiligen) Bauabschnitt, beginnend 100/50/25 m vor und endend 25 m nach demselben und
▪ ein für beide Fahrtrichtungen geltendes Überholverbot, beginnend 100 m vor und endend 25 m nach dem Bauabschnitt
v e r o r d n e t.
Eine Fahrbahneinengung auf einen Fahrstreifen sowie fallweise Verkehrsanhaltungen sind möglich.
Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2026 liegt ab 22.5.3026 zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Öffentliche Kundmachung gemäß § 24 Abs. 2 Stmk. Jagdgesetz 1986 idgF zur freihändigen Verpachtung der Gemeindejagd für die Jagdperiode 2028 - 2038.
Bürger- und Projektsprechtag am 6.5.2026
Am Mittwoch, dem 3.6.2026, findet von 8:00 bis 16:00 Uhr im 2. Stock, großer Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, ein Bürger- und Projektsprechtag für die in Zuständigkeit der BH Graz-Umgebung fallenden Vorhaben mit gewerberechtlichem Bezug sowie den damit verbundenen Angelegenheiten des Wasserrechtes, Baurechtes, Arbeitnehmerschutzes, Forstrechtes, usw. statt.
Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Referenten ist zwingend erforderlich!
Laut Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2026 (GZ: ABT03-1.0-11165/2014-150) wurde dem Gehörlosenverband Steiermark die Bewilligung erteilt, eine öffentliche Haussammlung vom
1. Mai 2026 bis 31. Juli 2026
im Bundesland Steiermark durchzuführen.
Der Erlös dient der Förderung der statutengemäßen Aufgaben des Gehörlosenverbandes im Bereich der Beratung und Betreuung für die gehörlosen und hörbeeinträchtigten Menschen in der Steiermark zur Verbesserung ihrer Situation und der Förderung der Kultur- und Sozialarbeit, sowie der Unterstützung der steirischen Gehörlosenvereine.
Für etwaige Nachfragen steht folgende Nummer zur Verfügung:
Gehörlosenverband Steiermark
Kalvariengürtel 67, 8020 Graz
Tel.: (0316) 68 02 71 (Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr)
E-Mail: office@gehoerlos-stmk.at
Der vorläufige Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark liegt vor und kann in der Anlage eingesehen und herunter geladen werden.
Stellungspflichtige aus St. Radegund haben sich voraussichtlich am 12.11.2026 bis 7:00 Uhr bei der Stellungskommission Graz in der Belgier-Kaserne, Straßgangerstraße 171, 8052 Graz einzufinden.
Die Stellungspläne sind tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können dort heruntergeladen werden.
Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
Nähere Informationen (mitzubringende Dokumente, etc.) am Amtstafel-Aushang ebenfalls unter: https://karriere.bundesheer.at/stellung