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Standesamt

Standesamt

Trauung

Sie können Ihre Ehe im Trauungssaal der Gemeinde schließen. Außerdem werden Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales vorgenommen.

Exklusivtrauungsorte:

  • Stubenberghaus
  • Halterhütte (Salettl)
  • Cursaal

Folgende Unterlagen sind von den Verlobten vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des akademischen Grades
  • Reisepass
  • Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

 

Verlobte, die bereits verheiratet waren, sind zusätzliche Urkunden vorzulegen:

  • Heiratsurkunden der Vorehen
  • Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil bzw. -beschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde

 

Verlobte, mit gemeinsamen vorehelichen Kindern, zusätzlich:

  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Kinder

 

Namensführung, wenn beide Partner Österreicher sind:

  • Familienname des Mannes oder der Frau als gemeinsamer Familienname
  • Doppelname für den Mann oder Frau
  • Doppelname für beide Eheschließenden

Kein gemeinsamer Familienname; in diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen.

Geburt

Willkommen neue St. RadegunderInnen!

Die Geburt eines Neugeborenen muss dem Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Grundsätzlich werden auch die Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkenntnis, gemeinsame Obsorge, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie Meldezettel von diesem Standesamt ausgestellt.

Todesfall

Ein Todesfall wird nach der Totenbeschau in der Gemeinde angezeigt, wo der Tod eingetreten ist. Die Beurkundung kann in jedem Standesamt durchgeführt werden. Dieser Behördengang kann auf Wunsch von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.

 

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde oder Geburts- und Taufschein
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

 

Bei verheirateten Personen zusätzlich:

  • Heiratsurkunde

 

Bei verwitweten Personen zusätzlich:

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegattin/en

Staatsbürgerschaftsnachweis

Grundsätzlich kann für Neugeborene im Zuge der Geburtsbeurkundung auch von diesem Standesamt ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden (gebührenfrei).

 

Für alle anderen, die noch keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben:

Wenn Sie in St. Radegund bei Graz Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie Ihren Staatsbürger-schaftsnachweis im Gemeindeamt St. Radegund bei Graz anfordern.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

 

Kosten: € 48,90