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ACHTUNG - Wartezeiten auf L319 im Ortsgebiet!
Bitte beachten: In der Zeit vom 12.5. bis 30.5.2025 kann es im Ortsgebiet St. Radegund zu baustellenbedingten Wartezeiten und wechselseitigen Verkehrsanhaltungen kommen. Auf Antrag der Klöcher Baugesellschaft m.b.H. wurde aufgrund der projektierten Kleinflächensanierung von der BH Graz-Umgebung folgende Verordnung erlassen:
“Gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, BGBl.Nr. 159/1960 in der geltenden Fassung, werden über Antrag der Firma Klöcher Baugesellschaft m.b.H., 8200 Gleisdorf, Business Park 8/5, für Arbeiten – Kleinflächensanierungen – auf bzw. neben der L319 im Bereich von km 5,800 bis km 6,500 in der Zeit von 12.05.2025 bis 30.05.2025, vorübergehend,
▪ ein für beide Fahrtrichtungen geltendes Überholverbot, beginnend 25 m vor und endend 25 m nach dem Bauabschnitt und
▪ eine wechselseitige Wartepflicht bei bzw. für den Gegenverkehr im Fahrbahnverengungsbereich (Wartepflicht bei Gegenverkehr auf der durch die Bauarbeiten direkt betroffenen Fahrbahnhälfte)
v e r o r d n e t.”
Nähere Informationen auf der Amtstafel: Verordnung gem. StVO, Kleinflächensanierung L319
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8061 St. Radegund bei Graz
Tel.: +43 (0) 3132 / 23 01
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