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Wichtige Informationen betreffend CoV19

von Andreas Maigl

Alles rund um die CoV19-Maßnahmen

Liebe Gemeindebürgerinnen- und Bürger,
liebe Freunde, Besucher und Gäste!

Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage konnten mit dem 01. Juni 2022 einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung trat mit diesem Tag in Kraft und wurde im Oktober 2022 verlängert.

FFP2-Maskenpflicht:

Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:

  • Kranken- und Kuranstalten,
  • Alten- und Pflegeheimen und
  • Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden

Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.

3-G-Regel:

3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings erbracht werden.

 

Nähere Informationen zu aktuellen geltenden Regeln und Maßnahmen finden Sie auf der Website des Sozialministeriums:

Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen

Bleiben Sie gesund – wir danken für Ihr Verständnis.

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